Wir möchten Sie dringend darauf hinweisen, dass Holzlagerplätze auf gemeindlichen Flächen nicht eigenmächtig durch neue Holzstapel erweitert werden dürfen.
Das betrifft beispielsweise den Leitenweg („Leite“) und das Orber Hohl („Kreuz- und Wettergrund“) in der Gemarkung Oberndorf.
4. Februar 2025