Grabräumungen auf den Friedhöfen der Gemeinde Jossgrund ab 2026

Eine Grabräumung bedeutet, dass ein Grab nach Ablauf der Ruhezeit vollständig aufgelöst wird. Dazu gehört das Entfernen von Grabstein, Einfassung, Bepflanzung und sonstigem Grabschmuck. 

Die Ruhezeit für ein Grab beträgt 25 Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit kann das Grab geräumt werden. Eine Grabräumung ist auf Wunsch auch vor Ablauf der Ruhezeit möglich. Ebenso besteht die Möglichkeit, nach Ablauf der Ruhezeit eine Verlängerung der Grabnutzungszeit zu beantragen.

Ab dem Jahr 2026 werden die Grabräumungen auf allen Friedhöfen der Gemeinde Jossgrund zu festen Terminen durchgeführt:

  • Grabräumungsaufträge, die bis zum 31. März eines Jahres bei der Gemeinde eingehen, werden im April durchgeführt.
  • Aufträge, die bis zum 31. Oktober eines Jahres eingehen, werden im November durchgeführt.


Die Beauftragung einer Grabräumung ist wie gewohnt über die Friedhofsverwaltung möglich. Die Arbeiten übernimmt der gemeindliche Bauhof. Die entstehenden Kosten werden den Auftraggebern in Rechnung gestellt.

Wer die Grabräumung selbst durchführen möchte, kann dies weiterhin jederzeit tun. Voraussetzung ist eine vorherige Anmeldung bei der Friedhofsverwaltung.

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Friedhofsverwaltung Doris Hofmann und Florian Hölzer gerne zur Verfügung.

Sie erreichen sie telefonisch unter 06059 / 9026-150 oder per E-Mail an standesamt@jossgrund.de.