Bekanntmachung Bebauungspläne und FNPL Freiflächenphotovoltaikanlage Königsberg Pfaffenhausen

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Jossgrund Nr. 10/2023
Bauleitplanung der Gemeinde Jossgrund;
vorhabenbezogener Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaik Pfaffenhausen“
Teiländerung des Flächennutzungsplans für den Bereich des vorhabenbezogenen Be-bauungsplans „Freiflächenphotovoltaik Pfaffenhausen“

Bekanntmachung gemäß § 6 Abs. 5 und § 10 Baugesetzbuch (BauGB) – Inkrafttreten des Bebauungsplans und Wirksamkeit der Flächennutzungsplanänderung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Jossgrund hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 27.02.2023 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaik“ in der Fassung vom 18.01.2023 bestehend aus textlichen Festsetzungen, Planzeichnung und Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan, Umweltbericht, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, Zu-satzbewertung Landschaftsbild sowie einem Gutachten über die zu erwartende Blendung durch Sonnenreflexion nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaik Pfaffenhausen“ und die zu-sammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat die von der Gemeindevertretung in gleicher Sitzung am 27.02.2023 beschlossene Teiländerung des Flächennutzungsplans für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaik“ mit Begründung, Umweltbe-richt, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und Zusatzbewertung Landschaftsbild in der Fas-sung vom 18.01.2023 mit Erlass vom 10. Mai 2023, Az.: RPDA – Dez. III 31.2-61 d 02.09/28-2022/4 aufgrund von § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.
Die Teiländerung des Flächennutzungsplans für den Bereich des vorhabenbezogenen Be-bauungsplans „Freiflächenphotovoltaik“ wird mit dieser Bekanntmachung wirksam (vgl. § 6 Abs. 5 BauGB).

Das Plangebiet befindet sich im östlichen Bereich der Gemeinde Jossgrund im Ortsteil Pfaf-fenhausen. Es grenzt nordöstlich an die bebaute Ortslage von Pfaffenhausen. Nördlich und östlich des Plangebietes befinden sich Wiesen sowie Waldstücke. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Pfaffenhausen, Flur 9 und umfasst die Flurstücke 33, 40, 42 und 62 (teilw.).
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 82.173 m² (8,2 ha) und ist der Bekanntmachung beigefügt. Der Geltungsbereich der Teiländerung des Flä-chennutzungsplans umfasst eine Fläche von 82.077 m² (8,2 ha) und ist ebenfalls der Be-kanntmachung beigefügt.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Ent-schädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögens-nachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der An-trag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Be-rücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan sowie die Teiländerung des Flächennutzungsplans können einschließlich Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan, Umweltbericht, Arten-schutzrechtlichem Fachbeitrag, Zusatzbewertung Landschaftsbild, dem Gutachten über die zu erwartende Blendung durch Sonnenreflexion sowie der zusammenfassenden Erklärungen im Rathaus der Gemeinde Jossgrund, Martinusstraße 2, 63637 Jossgrund während der all-gemeinen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan sowie die Teiländerung des Flächennutzungsplans einsehen und Auskunft über deren Inhalte verlangen. Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB und § 6a Abs. 2 werden der Bebauungsplan sowie die Teilände-rung des Flächennutzungsplans mit diesen Planunterlagen ergänzend in das Internet einge-stellt. Die Unterlagen stehen auf der Internetseite der Gemeinde Jossgrund (...) und über das zentrale Internetportal der Bauleitplanung in Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de/) zur Einsichtnahme bereit.

Jossgrund, 16.05.2023 Gemeindevertretung der Gemeinde Jossgrund

gez.
Rainer Schreiber
Bürgermeister

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