Entsorgung von Grünschnitt und Gartenabfällen
Das Ordnungsamt der Gemeinde Jossgrund weist darauf hin, dass der Grünschnitt (Gras- und Baumschnitt) und die Gartenabfälle wie folgt zu entsorgen sind:
Zum Grünschnitt gehören:
a) Baum-, Hecken- und Strauchschnitt
b) Laub, Gras und Pflanzenreste aus Privatgärten
Tipp:
Geeignete Grünabfälle häckseln und als Abdeckung für Blumenbeete und Wege verwenden.
Entsorgung von Baum-, Hecken- und Strauchschnitt,
Annahme von Grasschnitt bis zu ein Kubikmeter (gebührenfrei) - dies gilt nur für Teilnehmer, die an die Abfuhr der braunen Tonne angeschlossen sind!
Montag | Nach Absprache |
Dienstag | 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Mittwoch | Nach Absprache |
Donnerstag | Nach Absprache |
Freitag | 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr |
Samstag | 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr |
Eine Entsorgung sollte idealer weise über die Biotonne oder dem eigenen Kompost erfolgen.
Bei illegaler Entsorgung von Grasschnitt oder Baum- und Heckenschnitt am Feldwegerand oder im Wald handelt es sich um einen Verstoß gegen das Abfallgesetz. Dieser Verstoß wird mit einem Bußgeld geahndet bzw. zur Anzeige gebracht.
Auskünfte können unter (Tel. 06059/9026-18) oder (Tel.: 06059/9026-19) eingeholt werden.