Straßenreinigungspflicht

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die Straßenreinigungspflicht hin.

Gemäß der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Jossgrund hat jeder Anlieger die Straße bis zur Straßenmitte zu reinigen. Insbesondere sind jedoch der Gehweg, die Straßenrinnen und die Einflussöffnungen zum Kanal (Sinkkästen) zu reinigen.

Die Reinigung ist wöchentlich durch zu führen.

Der Gemeindevorstand der

Gemeinde Jossgrund

gez. Rainer Schreiber

Bürgermeister

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