Unerlaubte Wasserentnahmen und Eingriff in die öffentliche Trinkwasserversorgung

Aus gegebenem Anlaß wird darauf hingewiesen, daß grundsätzlich jede Wasserentnahme aus dem öffentlichen Versorgungsnetz der Gemeinde Jossgrund anzeigepflichtig ist.

Um die entnommenen Quellwassermengen, die in das Versorgungnetz eingespeist werden, zu registrieren, ist es erforderlich alle Entnahmestellen mit Meßeinrichtungen zu versehen. Zwischen Quellentnahme und der Wassermenge, die abgerechnet wird, besteht ein zu großer Unterschied, der allein mit Verlustmengen aus Rohrleitungsbrüchen und Wasserentnahme für Löschzwecke nicht begründet werden kann.


Wir müßen jährlich dem Regierungspräsidium in Darmstadt die entsprechenden Zahlen nachweisen, der verständlicherweise wiederum in unserem eigenen Interesse darauf drängt, alle nur denkbaren Möglichkeiten der Erfassung der gezapften Wassermengen ins Auge zu fassen.


Die Verlustmengen, die nachgewiesen werden, rühren wie erwähnt nicht ausschließlich aus vorgenannten Gründen, sondern ergeben sich auch aus unerlaubten Wasserentnahmen, die bisher, aus welchen Gründen auch immer, noch keiner Registrierung unterlagen.


Auch nach der landläufigen Meinung, daß z. B. Bauwasser kostenlos und ohne Genehmigung der Gemeinde zu beziehen ist, ist unrichtig.


Der Gemeindevorstand hat dies durch Beschluß festgestellt, daß auch die Wasserentnahme für Bauzwecke gebührenpflichtig ist. Lediglich die Kanalbenutzungsgebühren werden nicht abgerechnet. Grundsätzlich ist an jeder Entnahmestelle eine amtliche Meßeinrichtung (Wasseruhr) zu installieren. Nähere Informationen erhalten Sie im Rathaus.