- Service & Rathaus
- Leben & Wohnen
- Kultur & Freizeit
- Standort & Zukunft
Kircheneintritt/Kirchenaustritt
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde JossgrundWelche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.
An wen muss ich mich wenden?
Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.