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Wahlen & Wahlergebnisse
Wahlen & Wahlergebnisse
Bundestagswahl 2025
Am 23.02.2025 findet die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Der Deutsche Bundestag ist das Parlament und somit gesetzgebendes Organ der Bundesrepublik Deutschland. Er schafft das Bundesrecht und ändert das Grundgesetz, unsere Verfassung. Außerdem genehmigt er Verträge mit anderen Staaten und Organisationen (internationale Verträge) und beschließt den Bundeshaushaltsplan. Er wählt den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin und wirkt mit bei der Wahl des Bundespräsident oder der Bundespräsidentin, der Bundesrichter:innen und anderer wichtiger Bundesorgane. Der Bundestag kontrolliert die Regierung und die Verwaltung des Bundes sowie den Einsatz der Bundeswehr.
Der Deutsche Bundestag wird nach den Wahlrechtsgrundsätzen der personalisierten Verhältniswahl in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Ein:e Wähler:in hat zwei Stimmen, eine für eine:n Direktkandidat:in im Wahlkreis und eine für die Landesliste einer Partei. Die Zweitstimme ist allerdings entscheidend für den Anteil einer Partei an den Bundestagsmandaten.
Briefwahl beantragen
Sie möchten per Briefwahl wählen? Dazu müssen Sie nicht mehr auf Ihre Wahlbenachrichtigung warten. Beantragen Sie einfach die Briefwahl, um schon vor dem Wahltag Ihre Stimme abzugeben.
Wir verraten Ihnen hier, wie Sie die notwendigen Unterlagen zur Briefwahl beantragen und Ihre Stimme per Post abgeben können.
Eingangs bitte unbedingt beachten: Da wir selbst die Stimmzettel erst Anfang Februar erhalten, kann die Versendung der Briefwahlunterlagen durch uns auch erst frühestens Anfang Februar erfolgen.
Grundsätzliches
Sofern Sie in Deutschland wahlberechtigt sind und in Jossgrund ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie bei der Gemeindeverwaltung Ihre Briefwahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, …) beantragen. Falls Ihr Hauptwohnsitz in einer anderen Stadt liegt, beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen bitte dort.
Wie beantrage ich die Briefwahl?
Möglichkeit 1: Im Internet
Der Online-Wahlscheinantrag über unseren IT-Dienstleister eKom21 ermöglicht Ihnen die komfortable und schnelle Beantragung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen über das Internet.
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, ab dem 13.01.2025 einen Antrag zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.
Dazu müssen Sie im Wählerverzeichnis unserer Gemeinde eingetragen sein. Dies geschieht automatisch, wenn sie mit Ihrem Hauptwohnsitz in der Gemeinde Jossgrund gemeldet sind. Darüber hinaus werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung, die Ihnen bis spätestens zum 02.02.2025 zugesandt wird, informiert. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sie müssen aber nicht mehr zwingend auf Ihre Wahlbenachrichtigung warten.
Die Online-Wahlscheinbeantragung ist erreichbar über:https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6435016
Tipp: Noch einfacher erreichen Sie das Online-Antragsverfahren über den personalisierten QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Durch das Einscannen des QR-Codes mit Hilfe der Kamera eines Smartphones gelangen Sie direkt auf die Antragsseite. Hier müssen Sie nur noch Ihr Geburtsdatum und – bei Bedarf – eine abweichende Versandanschrift für Wahlschein und Briefwahlunterlagen erfassen. Dies spart Zeit, umgeht die lästige Eingabe der persönlichen Daten über das Smartphone und verringert gleichermaßen Erfassungsfehler.
Möglichkeit 2: Per Post (über den „Antragsvordruck Briefwahl“ auf der Wahlbenachrichtigung)
Sie haben die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, auf dem Postweg zu beantragen.
Zur Vermeidung von Portokosten können Sie den Antrag selbstverständlich auch in den Briefkasten am Rathaus einwerfen.Möglichkeit 3: Per formlosen Antrag per E-Mail, Post oder Fax
Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder elektronisch per E-Mail oder Fax. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.
- Per E-Mail an zentrale@jossgrund.de
- Per Fax an 06059/9026-127
- Per Post an
Gemeindeverwaltung Jossgrund
Martinusstraße 2
63637 Jossgrund
Möglichkeit 4: Durch persönliche Vorsprache
Eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen durch Vorsprache ist ebenfalls möglich.
Hier bitte mit vorheriger telefonischer Absprache bzw. die Öffnungszeiten beachten.
Achtung: Eine rein telefonische Beantragung ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen leider nicht möglich.
Noch ein wichtiger Hinweis in eigener Sache
Bitte beachten Sie, dass bei dieser Wahl teilweise verkürzte Fristen gelten. So können die Stimmzettel frühestens Ende Januar gedruckt werden. Eine Versendung der Briefwahlunterlagen kann somit frühestens Anfang Februar (also in der 6. Kalenderwoche) erfolgen. Um den Ablauf der Wahl möglichst reibungslos zu gestalten, bitten wir deshalb darum, Anträge auf Briefwahl möglichst online oder mit dem Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu stellen und von einer Abholung der Unterlagen im Rathaus abzusehen. Da wir eine große Anzahl von Briefwahlanträgen erwarten und diese in kürzester Zeit bearbeitet werden müssen, ist eine Versendung vom Verfahrensablauf effizienter für die Verwaltung. Kosten für die Versendung entstehen der Gemeinde Jossgrund hierdurch nicht.
Was passiert nach dem Antrag auf Briefwahl?
Nach dem Antrag auf Briefwahl werden Ihnen folgende Unterlagen ausgehändigt bzw. zugestellt:
- der Wahlschein
- der Stimmzettel
- der Stimmzettelumschlag
- der Wahlbriefumschlag
- das Merkblatt zur Briefwahl, auf dem die Briefwahl erläutert wird
Der Wahlbrief sollte rechtzeitig an das Wahlamt im Rathaus zurückgeschickt, in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen oder persönlich abgegeben werden.