Grundsteuerreform

Alle bisherigen Grundsteuerbescheide werden kraft Gesetzes zum 31.12.2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben. Somit entfällt die Basis für die Grundsteuer-Vorauszahlungen für 2025. Es werden von unserer Seite aus keine Aufhebungsbescheide für das Ende der Steuerpflicht zum 31.12.2024 versendet.

Wir bitten deshalb darum, keine Zahlungen für die Grundsteuer 2025 zu veranlassen, bis ein neuer Grundsteuerbescheid für 2025 ergeht.

Des Weiteren machen wir darauf aufmerksam, dass aufgrund der Grundsteuerreform unter Umständen ein neues Aktenzeichen für dich vergeben wurde. Nur in diesem Falle ist deinem Bescheid ein SEPA-Lastschriftmandat beigefügt. Soweit du am bewährten Lastschriftverfahren teilnehmen möchtest, bitten wir dich, dieses auszufüllen und an uns zurück zu senden.

Zu welchem Zeitpunkt die neuen Grundsteuerbescheide für 2025 versendet werden, ist bis jetzt noch nicht bekannt. Die Festsetzung der neuen Hebesätze zur Grundsteuerveranlagung ab 2025 ist im Dezember 2024 Teil der Beratungen in den politischen Gremien.

Bei der Festsetzung der Grundsteuer ist die Gemeinde Jossgrund ausschließlich für die Höhe der Hebesätze zuständig. Das Finanzamt Gelnhausen ist ausschließlich für die Festsetzung der neuen Grundsteuermessbeträge zuständig. Anhand deiner Angaben aus der Erklärung zur Grundsteuerreform hat das Finanzamt Gelnhausen entsprechend neue Grundsteuermessbescheide erlassen. Aus diesem geht deiner neuer Messbetrag hervor.

Sollten der im Bescheid angegebenen Messbetrag nicht korrekt sein, wende dich bitte an das Finanzamt Gelnhausen.

 

Victor Röder

Bürgermeister