Grundbesitzabgaben und Grundsteuerreform 

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 09.12.2024 wurde keine Hebesatzsatzung für die Grundsteuer 2025 beschlossen. Voraussichtlich wird die Hebesatzsatzung an der nächsten Sitzung am 27.01.2025 beschlossen. 

Wir haben uns dazu entschlossen, einen gemeinsamen Bescheid für die Grundbesitzabgaben zu versenden. Dieser wird nach der Gemeindevertretersitzung Anfang Februar 2025 versendet. Dieser eine Bescheid beinhaltet die neue Grundsteuer sowie die Wasser- und Kanalabrechnung und die Müllgebühren. Aus diesem Grund wird es eine Sonderfälligkeit im März geben. Die Hauptfälligkeit im Februar verschiebt sich also um einen Monat. 

Auf Grund der Grundsteuerreform können Ummeldungen von Eigentum (Eigentumswechsel) aktuell nicht umgesetzt werden. Die bisherigen Eigentümer werden die Abrechnungen 2024 erhalten. Die neuen Eigentumsverhältnisse werden dann ggf. rückwirkend zum 01.01.2025 korrigiert. Ein entsprechender Bescheid ergeht dann nach Bearbeitung, wie oben beschrieben.