Im Rahmen der Erstellung von Wertgutachten für Grunstücke oder Immobilien ist auch die Entwicklung des demografischen Wandels mit zu berücksichtigen. Das ist in der „Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung -ImmoWertV)“ dokumentiert.
Wie wird das konkret gemacht und welche Auswirkungen hat das auf die Grundstückspreise?