Es wird auf folgende Vorschriften zur Verbrennung von pflanzlichen Abfällen hingewiesen:
1. Die Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlage vom 17. März 1975, GVBl. I S. 48 ff., ist zu beachten.
2. Anforderungen an das Verbrennen landwirtschaftlicher und gärtnerischer Abfälle