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Wichtige Veränderung bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen
Die Gebühr dafür beträgt 6 Euro – zusätzlich zur Gebühr für den Personalausweis oder den Reisepass. Das erstellte Passbild ist ausschließlich für die Produktion des Ausweisdokuments bestimmt. Es ist nicht möglich, das Passbild für weitere Zwecke zur Verfügung zu stellen.
Alternativ kann auch ein Passbild von zertifizierten Fotodienstleistern, wie zum Beispiel Fotostudios oder Drogeriemärkten genutzt werden. Wird ein Passbild bei einem solchen Fotodienstleiter erstellt, erhalten Sie einen QR-Code, den Sie bei der Beantragung des Ausweisdokuments ins Bürgerbüro bitte mitbringen.
Der Code ermöglicht es uns, das Passbild über ein zertifiziertes und gesichertes Verfahren elektronisch abzurufen. Passbilder von zertifizierten Fotodienstleistern können innerhalb eines Zeitraumes von bis zu sechs Monaten für die Beantragung eines Personalausweises und eines Reisepasses verwendet werden, ohne dass für Sie zusätzliche Kosten entstehen.
Von Ihnen bereits erstellte Passbilder in gedruckter Form können noch bis einschließlich Freitag, den 13.06.2025 für Ihr neues Ausweisdokument verwendet werden.
Ab Montag, dem 16.06.2025 sind dann nur noch ausschließlich bei uns bzw. bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellte Passbilder verwendbar.
Bei Fragen gibt unser Bürgerbüro unter der Telefonnummer 06059/9026-150 gerne Auskunft.
Noch ein wichtiger Hinweis für die Führerscheinbeantragung:
Bei der Führerscheinbeantragung über das Rathaus muss weiterhin ein aktuelles, biometrisches Passbild in ausreichender Qualität und entsprechend den Vorgaben in gedruckter Form vorgelegt werden.
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