Standesamtsportal

Bundesweit Vorreiter beim OZG

Am Freitag, 08. März 2019, wurde in Hessen das „Standesamtsportal“ freigeschaltet und damit die Voraussetzung geschaffen, dass von den Bürgern in diesem Bereich Leistungen der Kommunalverwaltungen einfach und zu jeder Zeit in Anspruch genommen werden können. Das Land Hessen und die ekom21 sind damit bundesweit die Ersten, die für ein ganzes Handlungsfeld den Kommunen eine einheitliche Plattform anbieten und damit die Anforderungen aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) erfüllen.

Jederzeit von jedem Ort

Die Beantragung von Personenstandsurkunden von zu Hause aus, an sieben Tagen und 24 Stunden am Tag – diesen Service können jetzt alle hessischen Standesämter ihren Bürgerinnen und Bürgern bieten. Dazu gehört beispielsweise die Ausstellung von Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Eheurkunden und Lebenspartnerschaftsurkunden.

Gleichzeitig ist es auch möglich, dass Geburtskrankenhäuser die Daten für Geburtsanzeigen oder Bestatter die Daten für Sterbefallanzeigen direkt online dem jeweiligen Standesamt übermitteln. Das spart allen Beteiligten Zeit und beschleunigt und vereinfacht das Verwaltungshandeln mit dem Standesamt erheblich. Der Online-Service für Geburts- und Sterbefallanzeigen der ekom21 wird bereits seit einem Jahr von Städten wie Dortmund und Paderborn eingesetzt.

Die Freischaltung des neuen Portals erfolgt jetzt durch jedes Standesamt, in dem die Verlinkung zum zentralen Antragsservice bei der ekom21 auf die Homepage der jeweiligen Stadt oder Gemeinde eingebunden wird. Diesen Service nutzen bereits auch Standesämter außerhalb Hessens, darunter die Stadt Witten (Nordrhein-Westfalen).

Mit der Nutzung dieser Online-Services erfüllen die Hessischen Standesämter bereits jetzt die Anforderungen aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG), das im August 2017 in Kraft getreten ist und alle Verwaltungen verpflichtet bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch online anzubieten.

Der neuartige Service „Standesamtsportal“ wurde die Zusammenarbeit hessischer Standesämter mit dem „Verlag für Standesamtswesen“ als Anbieter des Fachverfahrens „AutiSta“ und der ekom21 als Hersteller und Betreiber des Antragsportals auf der Basis der Digitalisierungsplattform „civento“ möglich. Unterstützt und finanziert wurde die Umsetzung durch das Land Hessen.

OZG erfüllt

Ein wesentlicher Bestandteil des OZG ist auch, den Bürgern ein sogenanntes Nutzerkonto zur Verfügung zu stellen. Mit der hessischen Standesamtslösung sind für die Standesämter jetzt auch diese Anforderungen des OZG erfüllt. Das Land Hessen hat ein solches Nutzerkonto für alle hessischen Kommunen kostenfrei zur Verfügung gestellt und jeder Bürger kann sich unentgeltlich ein solches Konto einrichten. Die Registrierung erfolgt auf dem Service Portal des Landes Hessen „service.hessen.de“ und in Verbindung mit den Services auf den Internetseiten der jeweiligen Kommunen.

Nutzbar ist dieses Konto für die Bürger jetzt in Verbindung mit den Online-Anträgen beim Standesamt aber auch bei der Beantragung von Bewohnerparkausweisen und anderen Online-Angeboten bei mehreren Kommunen. Weitere Anwendungen kommen im Rahmen der Umsetzung der weiteren Themenfelder hinzu. So ist die Einrichtung eines Sozialportals vorgesehen, wonach die Anträge auf Unterhaltsvorschuss, auf Tagespflege sowie die Erstattung von Kitagebühren bei den hessischen Jugendämtern von den Bürgerinnen und Bürgern in Hessen online durchgeführt werden kann. Weitere Services folgen im Rahmen der Umsetzung des OZG’s in anderen Themenfeldern.

Quelle: (https://www.ekom21.de/infocenter/einfo21-digital/2019/maerz/bundesweit-vorreiter-beim-ozg/)

 

Link zur Antragstellung von Urkunden

 

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