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Glasfaserausbau in Lettgenbrunn und Villbach startet
Die Breitband Main-Kinzig GmbH, verfolgen das Ziel, den gesamten Main-Kinzig-Kreis mit gigabitfähigem Internet zu versorgen. Dafür wird die Glasfaserleitung kostenlos bis ins Gebäude gelegt.
Der Ausbau in Lettgenbrunn und Villbach wird clusterweise nach den jeweiligen NDL-/SDL-Bereichen durchgeführt. Das bedeutet, dass die einzelnen Bereiche nacheinander baulich erschlossen und die jeweiligen Hausanschlüsse hergestellt werden.
Wichtig zu wissen: Auch wenn die baulichen Arbeiten an Ihrem Haus bereits abgeschlossen sind, steht der Glasfaseranschluss nicht unmittelbar danach zur Nutzung zur Verfügung. Die Bereitstellung und Freischaltung des Glasfasernetzes erfolgt erst, wenn der Ausbau für alle vorgesehenen Häuser innerhalb des Ausbaugebiets vollständig abgeschlossen ist. Zwischen der Fertigstellung Ihres persönlichen Hausanschlusses und der tatsächlichen Nutzbarkeit des Glasfaseranschlusses kann daher noch einige Zeit liegen.
Wann kann ich meinen Glasfaseranschluss tatsächlich nutzen?
Mit der Verlegung des Glasfaserkabels bis in Ihr Gebäude wird zunächst die technische Voraussetzung für einen Glasfaseranschluss geschaffen. Damit Sie über diesen Anschluss später tatsächlich Internet und gegebenenfalls Telefonie nutzen können, ist zusätzlich der Abschluss eines entsprechenden Glasfasertarifs bei einem Anbieter erforderlich.
Im Zuge der Beauftragung bzw. Aktivierung des Glasfasertarifs erfolgt dann auch die für den Betrieb erforderliche finale Installation in Ihrem Gebäude einschließlich der notwendigen Verkabelung und Anbringung der Endgeräte.
Vereinfacht dargestellt erfolgt der Weg zum nutzbaren Glasfaseranschluss somit in drei Schritten:
- Baulicher Anschluss: Das Glasfaserkabel wird im Rahmen des jetzigen Ausbaus bis in Ihr Gebäude verlegt.
- Fertigstellung des Ausbaugebiets: Das Glasfasernetz in Lettgenbrunn und Villbach wird nach Abschluss der erforderlichen Arbeiten für das gesamte Ausbaugebiet bereitgestellt.
- Individuelle Inbetriebnahme: Sie schließen einen Glasfasertarif ab. Anschließend erfolgen die erforderliche finale Installation und die Bereitstellung der notwendigen Endgeräte, sodass Sie Ihren Glasfaseranschluss tatsächlich nutzen können.
In Kürze finden die ersten Hausbegehungen statt. Sollte sich das Tiefbauunternehmen noch nicht bei Ihnen gemeldet haben, wird dies in nächster Zeit erfolgen.
Hausbegehungen und weiteres Vorgehen
Dazu einige wichtige Hinweise:
- Ihre Grundstückseigentümererklärung (GEE) liegt bereits vollständig vor. Damit haben Sie zunächst alles Erforderliche erledigt. Als nächsten Schritt wird sich das Tiefbauunternehmen mit Ihnen in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
- In den meisten Fällen werden Sie vorab per Einwurfzettel, E-Mail oder telefonisch kontaktiert, um einen Termin für die Hausbegehung zu vereinbaren. Denken Sie daher bitte daran, dass ein Anruf von einer Ihnen unbekannten Telefonnummer vom beauftragten Tiefbauunternehmen stammen könnte.
- In einzelnen Fällen kann das Tiefbauunternehmen auch ohne vorherige Terminvereinbarung bei Ihnen vor Ort vorbeikommen und anfragen, ob eine Hausbegehung unmittelbar möglich ist.
- Die Hausbegehungen in Lettgenbrunn und Villbach werden ausschließlich durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BRS Strassenbau GmbH oder durch von dieser beauftragte Unternehmen durchgeführt.
- Die Hausbegehung ist erforderlich, um gemeinsam die konkrete Leitungsführung auf Ihrem Grundstück sowie den geeigneten Übergabepunkt im Gebäude festzulegen.
- Eine spätere Nachverdichtung ist in Lettgenbrunn und Villbach nicht vorgesehen. Wenn Sie einen Glasfaseranschluss erhalten möchten, sollten Sie daher die jetzige Ausbauphase nutzen.
Sollten Sie bei der Kontaktaufnahme unsicher sein, können Sie den Ansprechpartner nach der Auftrags-ID Ihres Gebäudes fragen. Diese finden Sie weiter unten in der Ihnen zugesandten Nachricht. Kann Ihnen der Gesprächspartner diese Auftrags-ID nennen, können Sie die Zuordnung zum beauftragten Ausbau eindeutig überprüfen.
Wichtig: Arbeiten auf öffentlichen und privaten Flächen
Beim Glasfaserausbau ist grundsätzlich zwischen Arbeiten auf öffentlichen Straßen und Gehwegen und Arbeiten auf privaten Grundstücken zu unterscheiden.
Auf öffentlichen Straßen und Gehwegen wird der für die Leitungsverlegung hergestellte Graben mit geeignetem Fremdmaterial verfüllt. Der erforderliche Untergrund wird dabei mit neuem Material wieder fachgerecht aufgebaut und die jeweilige Oberfläche anschließend wiederhergestellt.
Auf privaten Grundstücken ist hingegen grundsätzlich keine Fremdverfüllung des Leitungsgrabens vorgesehen. Hier erfolgt die Verfüllung in der Regel mit dem beim Öffnen des Grabens anfallenden Aushubmaterial. Ein vollständiger Austausch des vorhandenen Untergrundmaterials und ein Neuaufbau mit neu angeliefertem Material sind auf privaten Grundstücken nicht Bestandteil des vorgesehenen Leistungsumfangs des Glasfaserausbaus.
Davon ausdrücklich zu unterscheiden ist die ordnungsgemäße Wiederherstellung der Oberfläche. Diese ist durch das ausführende Bauunternehmen sicherzustellen. Das bedeutet beispielsweise:
- Eine zuvor vorhandene Pflasterfläche muss nach Abschluss der Arbeiten wieder als Pflasterfläche hergestellt werden.
- Rasen- und Grünflächen müssen wieder entsprechend hergerichtet und insbesondere mit Mutterboden abgedeckt werden.
- Auch andere vorhandene Oberflächen sind nach Abschluss der Arbeiten technisch ordnungsgemäß wiederherzustellen.
Sollte die Oberfläche Ihres Grundstücks nach Abschluss der Arbeiten nicht ordnungsgemäß wiederhergestellt worden sein, wenden Sie sich bitte an die zuständige Bauüberwachung:
Bülent Yüksel – Bauüberwachung
Telefon: 0178 / 2693574
Wir bitten um Verständnis dafür, dass sich die Art der Grabenverfüllung auf privaten Grundstücken damit von der Ausführung im öffentlichen Straßen- und Gehwegbereich unterscheidet. Entscheidend ist jedoch, dass die vorhandene Oberfläche nach Abschluss der Arbeiten wieder ordnungsgemäß hergestellt wird.
Grundstückseigentümererklärung für jedes Wohngebäude
Bitte beachten Sie außerdem: Für jedes Wohngebäude auf Ihrem Grundstück, das an das Glasfasernetz angeschlossen werden soll, muss eine eigene Grundstückseigentümererklärung (GEE) abgegeben werden. Dies gilt auch dann, wenn sich mehrere Gebäude dieselbe Anschrift teilen.
Die GEE kann online unter
https://www.breitband-mkk.de/gee/
abgegeben werden. Für jedes Gebäude erhalten Sie eine eigene Auftrags-ID.
Sollten sich zwei Wohngebäude unter derselben Anschrift befinden, benötigen wir zusätzlich einen Lageplan der Gebäude. Diesen können Sie per E-Mail an info@breitband-mkk.de senden. Anschließend wird die Adresse entsprechend in unserer Datenbank ergänzt und Sie können die weitere GEE ausfüllen.
Weitere Informationen rund um den Glasfaserausbau finden Sie in den „Fragen und Antworten“ auf unserer Homepage unter:
https://www.breitband-mkk.de/fragen-antworten/
Ihr Kontakt zur Breitband Main-Kinzig GmbH
Im Steinigen Graben 13
63571 Gelnhausen
Telefon: 06051 / 85 13 000
E-Mail: info@breitband-mkk.de
