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Friedhofsgebühren werden in zwei Schritten angepasst
Die Gemeinde Jossgrund hat ihre Friedhofssatzung umfassend überarbeitet und die Friedhofsgebühren neu geregelt. Ziel ist es, die Gebühren langfristig an die tatsächlich entstehenden Kosten anzupassen und damit einen nachhaltig kostendeckenden Gebührenhaushalt sicherzustellen. Gleichzeitig war es Bürgermeister Victor Röder und der Gemeindeverwaltung wichtig, die Bürgerinnen und Bürger bei der Anpassung nicht übermäßig zu belasten.
Schrittweise Anpassung schafft Planungssicherheit
Die bisherige Friedhofssatzung und die darin enthaltenen Gebühren stammen im Wesentlichen aus dem Jahr 2003. Seitdem haben sich die Kosten und Rahmenbedingungen im Friedhofswesen deutlich verändert. Eine Überprüfung und Aktualisierung der Satzung war daher erforderlich.
Um die notwendigen Anpassungen möglichst bürgerfreundlich zu gestalten, hat die Gemeindeverwaltung eine Erhöhung in zwei Stufen vorgeschlagen. Die Gemeindevertretung hat diesen Vorschlag einstimmig angenommen. Die erste Gebührenstufe wird in den kommenden Wochen wirksam, die zweite Stufe folgt zum 1. Januar 2028.
Beispielsweise wird die Gebühr für eine Urnenbeisetzung auf einem der drei gemeindlichen Friedhöfe von bisher 100 Euro zunächst auf 200 Euro angehoben. Ab dem Jahr 2028 beträgt die Gebühr dann 300 Euro.
Auch die Gebühren für Bestattungen in Reihen- oder Wahlgräbern werden schrittweise angepasst. Hier ist eine Erhöhung von bisher 700 Euro zunächst auf 800 Euro und ab 2028 auf 900 Euro vorgesehen.
Neu aufgenommen wurde außerdem die Bestattung in einem Urnenwiesengrab. Die Gebühr hierfür beträgt 1.100 Euro für die erste Belegung und 100 Euro für jede weitere Belegung.
„Uns ist bewusst, dass Gebührenanpassungen für die Bürgerinnen und Bürger eine Veränderung bedeuten. Mit der Aufteilung auf zwei Stufen möchten wir die Entwicklung nachvollziehbar und planbarer gestalten“, erklärt Bürgermeister Victor Röder. „Gleichzeitig müssen wir als Gemeinde dafür Sorge tragen, dass die entstehenden Kosten über die entsprechenden Gebühren gedeckt werden.“
Neue Bestattungsangebote und zeitgemäße Regelungen
Mit der Überarbeitung der Friedhofssatzung wurden nicht nur die Gebühren angepasst. Auch verschiedene Bestattungsformen wurden neu aufgenommen beziehungsweise zeitgemäß geregelt. Dazu gehören unter anderem Urnenstelen, anonyme Urnenstätten und Wiesenurnengräber. Damit erweitert die Gemeinde die Möglichkeiten für eine individuelle Gestaltung der letzten Ruhestätte.
Eine besondere Regelung betrifft die sogenannten Sternenkinder: Auf Anregung aus der Gemeindevertretung wurde beschlossen, die Bestattung tot geborener Kinder künftig gebührenfrei zu ermöglichen.
Gemeinsam Verantwortung für die Zukunft
Der Bürgermeister dankt der Gemeindevertretung für die konstruktive Beratung und die einstimmige Zustimmung zur neuen Friedhofssatzung und Gebührenregelung. Mit der Aktualisierung der Satzung, der Einführung neuer Bestattungsangebote und der schrittweisen Gebührenanpassung schafft die Gemeinde eine verlässliche Grundlage für eine nachhaltige und bürgerorientierte Friedhofsverwaltung.
