Dorferneuerung Jossgrund

Private Maßnahmen

Liebe BürgerInnen und HauseigentümerInnen,

wie Sie der örtlichen Presse vor einigen Wochen bereits entnehmen konnten, wurde die Gemeinde Jossgrund vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehrs- und Landesentwicklung in das hessische Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen.

Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und den damit verbundenen komplexen Herausforderungen an die Städte und Gemeinden richtet das neue Dorfentwicklungsprogramm in Hessen seit 2012 seine Betrachtungsebene nicht mehr auf einzelne Ortsteile, sondern auf die Gesamtkommune. Ziel ist die Entwicklung einer nachhaltigen Strategie für die gesamte Kommune mit allen Ortsteilen auf der Grundlage eines Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzeptes (IKEK).

Neben den gesamtkommunalen Maßnahmen werden, wie es bereits durch die Dorferneuerung in Pfaffenhausen und Burgjoß bekannt ist, auch private Maßnahmen gefördert, mit dem Unterschied, dass nun die BürgerInnen und HauseigentümerInnen in allen Ortsteilen die Möglichkeit haben private Förderungen zu erhalten.

Was ist zu beachten??

  • Bereits durchgeführte Maßnahmen sind nicht mehr förderfähig
  • Die Auftragsvergabe sowie die Sanierungsarbeiten dürfen erst nach der Bewilligung der Förderung erfolgen
  • Das Gebäude muss im Fördergebiet liegen

Was wird gefördert??

Investitionen zur Umnutzung, Sanierung, Erweiterung, Erhaltung und Gestaltung besonders erhaltenswerter Gebäude. Dazu zählen z.B. Wiederherstellung und Erneuerung von Dächern, konstruktiven Bauteilen, Fassaden und deren Ausstattungen, Anpassung vorhandenen Wohnraumes an zeit- oder nutzergerechte Wohnstandards, Neuanlage von abgeschlossenen Wohneinheiten, bauliche und betriebliche Investitionen von Kleinunternehmen auf der Grundlage ortstypischer Bauweise.

Derzeit ist die Gemeinde Jossgrund an der Auswahl eines städtebaulichen Fachbüros, welches dann die Fördergebiete in den einzelnen Ortsteilen festgelegt und den „bauwilligen“ BürgerInnen und HauseigentümerInnen für private Maßnahmen ab voraussichtlich November kostenfrei zur Beratung zur Verfügung steht.

Da die Festlegung des Fördergebietes erst noch erfolgen muss, sind kurzfristige Bewilligungen noch nicht möglich.

Bei Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:

Gemeindeverwaltung Jossgrund

Frau Carina Schneider

Tel.: 06059/902615

 

Main-Kinzig-Kreis

Amt für Umwelt, Naturschutz und ländlicher Raum

Abt. 70.4

Frau Naumann

Tel.: 06051/8515656

 

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Jossgrund

gez. Rainer Schreiber

Bürgermeister