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Gaststättengewerbe: Vorübergehender Betrieb aus besonderem Anlass
Leistungsbeschreibung
Wer aus besonderem Anlass (z. B. Volksfest, Musikveranstaltung) kurzfristig einen Gaststättenbetrieb (Ausschankwagen, Bierzelt usw.) aufnehmen möchte, hat dies der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. Der besondere Anlass darf jedoch nicht lediglich in der gastronomischen Tätigkeit selbst liegen.
Die Anzeigepflicht gilt nicht für den vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes von nicht-gewinnorientierten Organisationen oder Initiativen.
In der Anzeige sind
- der Name und Vorname des Gewerbetreibenden mit ladungsfähiger Anschrift,
- Ort und Zeitraum der Ausübung des Gaststättengewerbes,
- die zur Verabreichung vorgesehenen Speisen und Getränke sowie
- die voraussichtlich zu erwartende Besucherzahl
anzugeben.
Sofern die Veranstaltung in Räumen stattfindet, sind gegebenenfalls baurechtliche Vorschriften zu beachten.
Welche Gebühren fallen an?
Vorkasse: Neinhttps://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?j=MWVLVwKostO_HERechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Anzeige über den vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes wird der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, der zuständigen unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde, der Finanzbehörde sowie der Polizeibehörde übermittelt.
Ob eine Organisation oder Initiative als nicht-gewinnorientiert einzustufen ist, richtet sich maßgeblich nach ihrem (satzungsgemäßen) Zweck. Der Hauptzweck muss auf einen nicht wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet sein. In der Regel werden gemeinwohlorientierte, soziale, kulturelle, wissenschaftliche oder humanitäre Zwecke verfolgt. Ist eine Organisation oder Initiative als gemeinnützig anerkannt, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass sie auch nicht-gewinnorientiert ist. Bei Idealvereinen kann ebenfalls davon ausgegangen werden, dass sie nicht-gewinnorientiert sind.
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Spezielle Hinweise für Gemeinde Jossgrund
Damit Ihre Veranstaltung in der Gemeinde Jossgrund erfolgreich und reibungslos durchgeführt werden kann, sollten einige organisatorische und rechtliche Punkte frühzeitig beachtet werden.
Je früher Sie mit der Planung beginnen, desto einfacher lassen sich notwendige Genehmigungen einholen und organisatorische Fragen klären. Bei Fragen unterstützt Sie das Ordnungsamt der Gemeinde Jossgrund gerne.
Wenden Sie sich dazu gerne an unser Ordnungsamt.