Gaststättengewerbe: Vorübergehender Betrieb aus besonderem Anlass

  • Leistungsbeschreibung

    Wer aus besonderem Anlass (z. B. Volksfest, Musikveranstaltung) kurzfristig einen Gaststättenbetrieb (Ausschankwagen, Bierzelt usw.) aufnehmen möchte, hat dies spätestens 4 Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. Der besondere Anlass darf jedoch nicht lediglich in der gastronomischen Tätigkeit selbst liegen.

    In der Anzeige sind

    • der Name und Vorname des Gewerbetreibenden mit ladungsfähiger Anschrift,
    • Ort und Zeitraum der Ausübung des Gaststättengewerbes,
    • die zur Verabreichung vorgesehenen Speisen und Getränke sowie
    • die voraussichtlich zu erwartende Besucherzahl

    anzugeben.

    Sofern die Veranstaltung in Räumen stattfindet, sind gegebenenfalls baurechtliche Vorschriften zu beachten.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr richtet sich nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL). Ihre Höhe beträgt mindestens:

    Vorkasse: Nein

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Die Anzeige über den vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes wird der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, der zuständigen unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde, der Finanzbehörde sowie der Polizeibehörde übermittelt.


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für Gemeinde Jossgrund

Damit Ihre Veranstaltung in der Gemeinde Jossgrund erfolgreich und reibungslos durchgeführt werden kann, sollten einige organisatorische und rechtliche Punkte frühzeitig beachtet werden.

Je früher Sie mit der Planung beginnen, desto einfacher lassen sich notwendige Genehmigungen einholen und organisatorische Fragen klären. Bei Fragen unterstützt Sie das Ordnungsamt der Gemeinde Jossgrund gerne.

Wenden Sie sich dazu gerne an unser Ordnungsamt.

Zuständige Abteilungen