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Veranstaltung bei der Gemeinde anmelden
Veranstaltung bei der Gemeinde voranmelden
Sie planen eine öffentliche Veranstaltung und möchten dabei Speisen oder Getränke anbieten? In diesem Fall ist der vorübergehende Gaststättenbetrieb – soweit erforderlich – rechtzeitig bei der Gemeinde anzuzeigen bzw. die erforderliche Gestattung zu beantragen.
💡 Tipp: Unabhängig davon empfehlen wir, größere Veranstaltungen frühzeitig mit der Gemeinde abzustimmen und voranzumelden. So können erforderliche Genehmigungen, Sicherheitsmaßnahmen oder verkehrsrechtliche Anordnungen rechtzeitig geprüft und gemeinsam mit Ihnen geplant werden. Dadurch lassen sich Verzögerungen vermeiden und einer erfolgreichen Durchführung Ihrer Veranstaltung steht nichts im Wege.
Wichtig: Die Voranmeldung sollte so früh wie möglich erfolgen. Sofern für Ihre Veranstaltung eine Erlaubnis für den vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes erforderlich ist, muss der Antrag spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Gemeinde eingehen.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Anzeige über den beabsichtigten vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes – soweit erforderlich – an die zuständigen Fachbehörden weiterleiten. Hierzu können insbesondere die Bauaufsicht des Main-Kinzig-Kreises, das Veterinäramt, das Finanzamt sowie die Polizeistation Bad Orb gehören.
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