Neubau Pavillon Alea Golf

© Planungsbüro P+F


Anlass und Zielsetzung des Bebauungsplans „Alea Golf Jossgrund“ besteht im Wesentlichen in dem Erfordernis der Schaffung von Planungsrecht für die geplanten baulichen Veränderungen im nordwestlichen Bereich des Golfplatzes sowie dessen Weiterentwicklungsmöglichkeiten, um den bestehenden Golfplatz zukunftsfähig zu gestalten.

Nach dem Ankauf des Golfplatzes beabsichtigt die regional ansässige Bird Ventures GmbH den Abriss der im Geltungsbereich befindlichen Gebäude und die Errichtung eines Neubaus (Empfangspavillon). Weiterhin soll eine Neuordnung der bestehenden Pkw-Stellplätze erfolgen.

Projektsteckbrief
Aktueller StandGenehmigung der Änderung am Flächennutzungsplans wurde erteilt und öffentlich bekanntgemacht.
Form der Bauleitplanung
Qualifizierter Bebauungsplan (mit städtebaulichem Vertrag)
VorhabenträgerBird Ventures GmbH
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Gemeinde
Beschlossen am 02.03.2026 durch die Gemeindevertretung (Textliche Festsetzung des Bebauungsplans)
Städtebaulicher Vertrag zwischen Vorhabenträger und GemeindeBeschlossen am 09.03.2026 durch den Gemeindevorstand
Verlauf des Bauleitplanverfahrens

Aufstellungsbeschluss durch die Gemeindevertretung✔10.03.2025
Ausarbeitung des ersten Planentwurfs✔

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange✔

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit✔

Beschluss des Entwurfs des Bebauungsplans (unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungen) in der Gemeindevertretung✔
08.09.2025
(Entwurf des Bebauungsplans)
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
✔
bis einschließlich Freitag, den 14.11.2025
Bekanntmachung der Auslegung des Planentwurfs und Beteiligung der Öffentlichkeit✔
bis einschließlich Freitag, den 14.11.2025
Prüfung und Behandlung der Stellungnahmen✔

Ggf. mehrstufige Wiederholung der vorgenannten drei Verfahrensschritte bei Änderung oder Ergänzung des Bauleitplan-Entwurfs (dann mit jeweils neuen Offenlage)✔

Feststellungsbeschluss/Satzungsbeschluss durch die Gemeindevertretung✔
02.03.2026
Genehmigung durch die Behörden✔

Wirksamwerden der Änderungen am Flächennutzungsplan und Inkrafttreten des Bebauungsplans✔
14.08.2026
Bereitstellung der finalen Planungsunterlagen durch die Gemeindeverwaltung✔