Neubau Pavillon Alea Golf


Anlass und Zielsetzung des Bebauungsplans „Alea Golf Jossgrund“ besteht im Wesentlichen in dem Erfordernis der Schaffung von Planungsrecht für die geplanten baulichen Veränderungen im nordwestlichen Bereich des Golfplatzes sowie dessen Weiterentwicklungsmöglichkeiten, um den bestehenden Golfplatz zukunftsfähig zu gestalten.

Nach dem Ankauf des Golfplatzes beabsichtigt die regional ansässige Bird Ventures GmbH den Abriss der im Geltungsbereich befindlichen Gebäude und die Errichtung eines Neubaus (Empfangspavillon). Weiterhin soll eine Neuordnung der bestehenden Pkw-Stellplätze erfolgen.

Projektsteckbrief
Aktueller StandFeststellungsbeschluss des FNPs und Satzungsbeschluss des BPLs durch Gemeindevertretung
Form der Bauleitplanung
Qualifizierter Bebauungsplan (mit städtebaulichem Vertrag)
VorhabenträgerBird Ventures GmbH
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Gemeinde
Beschlossen am 02.03.2026 durch die Gemeindevertretung (Textliche Festsetzung des Bebauungsplans)
Städtebaulicher Vertrag zwischen Vorhabenträger und GemeindeBeschlossen am 09.03.2026 durch den Gemeindevorstand
Verlauf des Bauleitplanverfahrens

Aufstellungsbeschluss durch die Gemeindevertretung10.03.2025
Ausarbeitung des ersten Planentwurfs

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Beschluss des Entwurfs des Bebauungsplans (unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungen) in der Gemeindevertretung
08.09.2025
(Entwurf des Bebauungsplans)
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange

bis einschließlich Freitag, den 14.11.2025
Bekanntmachung der Auslegung des Planentwurfs und Beteiligung der Öffentlichkeit
bis einschließlich Freitag, den 14.11.2025
Prüfung und Behandlung der Stellungnahmen

Ggf. mehrstufige Wiederholung der vorgenannten drei Verfahrensschritte bei Änderung oder Ergänzung des Bauleitplan-Entwurfs (dann mit jeweils neuen Offenlage)

Feststellungsbeschluss/Satzungsbeschluss durch die Gemeindevertretung
02.03.2026
Genehmigung durch die Behörden

Wirksamwerden der Änderungen am Flächennutzungsplan und Inkrafttreten des Bebauungsplans

Bereitstellung der finalen Planungsunterlagen durch die Gemeindeverwaltung