Öffentliche Bekanntmachung Nr. 29/2023

der

Gemeinde Jossgrund

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit

zum Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Lettgenbrunn“

im Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans“

gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Die Gemeindevertreterversammlung der Gemeinde Jossgrund hat in ihrer Sitzung am 13.11.2023 den Beschluss zur Auslegung des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage Lettgenbrunn“ gefasst, sodass nunmehr die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB durchgeführt wird.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem abgedruckten Lageplan (nicht maßstäblich) ersichtlich.

Zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch wesentliche und entscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, wird der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung in der Zeit vom

 

27.11.2023 bis einschließlich 29.12.2023

 

im Internet veröffentlicht.

Diese Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen Unterlagen können ab dem 27.11.2023 auf der Internetseite der Planungsgruppe Egel

http://www.planungsgruppe-egel.de unter dem Link „Beteiligungsverfahren“ abgerufen und heruntergeladen werden sowie unter dem zentralen Internetportal des Landes (https://bauleitplanung.hessen.de/) eingesehen werden.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, im Rathaus der Gemeinde Jossgrund, Martinusstraße 2, 63637 Jossgrund, OT Oberndorf, Zimmer 103, während der allgemeinen Dienststunden (Kernarbeitszeit) die Unterlagen einzusehen.

Die allgemeinen Dienststunden (Kernarbeitszeit) der Gemeinde Jossgrund sind:

Montag

8:30 – 12:00 Uhr

Donnerstag

14:00 – 18:00 Uhr

Andere Termine sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.

 

Jedermann hat das Recht, die Entwurfsplanung während der Veröffentlichung einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen. Im Rahmen der Auslegung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen zur Bauleitplanung können mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Jossgrund eingebracht werden.

Durch den Bebauungsplan sollen die im Geltungsbereich gelegenen Grundstücke als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaikanlage dargestellt werden. Es ist eine Fläche von ca. 2,1 ha geplant.

Es liegen folgende umweltbezogenen Informationen vor:

  • Umweltbericht nach § 2a BauGB mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgütern.
  • Bestandsplan zum Bebauungsplan
  • Artenschutzrechtliches Gutachten zum Bebauungsplan, Juli 2023
  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt (Schreiben vom 03.02.2023),
  • Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises (Schreiben vom 03.02.2023),
  • Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege (Schreiben vom 01.02.2023)

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der baulichen Entwicklung insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft und in der Begründung zum Bebauungsplan erläutert.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch

  • Es werden in der Begründung zum Bebauungsplan Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Abständen zu Siedlungen, Auswirkungen durch Emissionen, Naherholung und Sichtbarkeit in der Landschaft,
  • Hinweise in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen

  • Es werden in der Begründung zum Bebauungsplan Aussagen getroffen zu Lebensraumpotenzial des Plangebietes für Pflanzen und Tiere,
  • Flächennutzung und Biotoptypenausstattung im Geltungsbereich, gesetzlich geschützte Biotope und Ausgleichsflächen in der Begründung zum Bebauungsplan,
  • Finden sich in den Artenschutzrechtlichen Gutachten zum Bebauungsplan,
  • Hinweise in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt,
  • Hinweise in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser

  • Es werden in der Begründung zum Bebauungsplan Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Bodenarten, Flächennutzung, Grundwasser, Oberflächenwasser, Eingriffs- und Ausgleichsregelung sowie Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen,
  • Hinweise in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt,
  • Hinweise in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft

  • Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Kleinklima und Emissionen in der Begründung zum Bebauungsplan,
  • Hinweise in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

  • Es werden in der Begründung zum Bebauungsplan Aussagen getroffen zu Betrachtungsraum und Auswirkungen durch visuelle Veränderungen,
  • In der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter

  • Es werden in der Begründung zum Bebauungsplan Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Boden- oder Baudenkmälern,
  • Hinweise in der Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege.

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls mit veröffentlicht.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, wenn der Gemeinde Jossgrund den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens und die Durchführung der Verfahrensschritte gemäß § 4b BauGB an die Planungsgruppe Thomas Egel in Langenselbold übertragen ist.

 

Jossgrund, den 16.11.2023

 

Der Gemeindevorstand

Der Gemeinde Jossgrund

 

gez. Victor Röder

(Bürgermeister)

 

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