Öffentliche Bekanntmachung Nr. 11/2024

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Jossgrund Nr. 11/2024
Bauleitplanung der Gemeinde Jossgrund;
Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Lettgenbrunn“ (Waldplättchen #2)
Teiländerung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplans
„Freiflächenphotovoltaik Lettgenbrunn“ (Waldplättchen #2)

Bekanntmachung gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) - Wirksamkeit der Flächennutzungsplanänderung und § 10 BauGB – Inkrafttreten des Bebauungsplans

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Jossgrund hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 26.02.2024 die Teiländerung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaik Lettgenbrunn“ (Waldplättchen #2) beschlossen. In der gleichen Sit-zung wurde der Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Lettgenbrunn“ (Waldplättchen #2) in der Fassung vom 08.01.2024 bestehend aus textlichen Festsetzungen, Planzeichnung und Begründung, Artenschutzprüfung und Bestandserfassung nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat die von der Gemeindevertretung am 26.02.2024 be-schlossene Teiländerung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage Lettgenbrunn“ (Waldplättchen #2) mit Begründung in der Fas-sung vom 08.01.2024 mit Erlass vom 08.04.2024, Az.: RPDA – Dez. III 31.2-61 d 02.09/41-2022/3 aufgrund von § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.

Die Teiländerung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplans „Freiflä-chenphotovoltaikanlage Lettgenbrunn“ (Waldplättchen #2) wird mit dieser Bekanntmachung wirksam (vgl. § 6 Abs. 5 BauGB).

Der Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Lettgenbrunn“ (Waldplättchen #2) und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).

Das Plangebiet befindet an der südlichen Gemeindegrenze nach Flörsbachtal in der Gemar-kung Lettgenbrunn. Hier liegt sie in einer nach Süden hin offenen Waldlichtung, die von drei Seiten von Wald umgeben ist. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Lettgenbrunn, Flur 11 und umfasst die Flurstücke 91 und 90.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 21.469 m² (2,1 ha) und ist der Bekanntmachung beigefügt. Der Geltungsbereich der Teiländerung des Flä-chennutzungsplans umfasst eine Fläche von 21.469 m² (2,1 ha) und ist ebenfalls der Be-kanntmachung beigefügt.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Ent-schädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögens-nachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der An-trag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Be-rücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Den Bebauungsplan sowie die Teiländerung des Flächennutzungsplans können einschließlich Begründung, Artenschutzprüfung und Bestandserfassung sowie der zusammenfassenden Erklärungen im Rathaus der Gemeinde Jossgrund, Martinusstraße 2, 63637 Jossgrund wäh-rend der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan sowie die Teiländerung des Flächennutzungsplans einsehen und Auskunft über deren In-halte verlangen. Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB und § 6a Abs. 2 werden der Bebauungsplan sowie die Teiländerung des Flächennutzungsplans mit diesen Planunterlagen ergänzend in das Internet eingestellt. Die Unterlagen stehen auf der Internetseite der Gemeinde https://www.jossgrund.de/artikel/öffentliche-bekanntmachung-nr-112024 und über das zentrale Internetportal der Bauleitplanung in Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de/) zur Einsichtnahme bereit.

Jossgrund, 16.04.2024 Gemeindevertretung der Gemeinde Jossgrund

gez.
Victor Röder
Bürgermeister

Räumlicher Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebau-ungsplans „Freiflächenphotovoltaik Lettgenbrunn“ (Waldplättchen #2) (unmaßstäblich)

Lage des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage Lettgen-brunn“ (Waldplättchen #2) (unmaßstäblich)

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