Verbrennen von pflanzlichen Abfällen

Es wird auf folgende Vorschriften zur Verbrennung von pflanzlichen Abfällen hingewiesen:

1. Die Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlage  vom 17. März 1975, GVBl. I S. 48  ff.,  ist zu beachten.

2. Anforderungen an das Verbrennen landwirtschaftlicher und gärtnerischer Abfälle

2.1 Die Abfälle dürfen nur in einem gewissen Zeitraum  verbrannt werden. Bei trockener Lage  montags – freitags  vom  8.00 Uhr bis um 16.00 Uhr  und samstags von 8.oo Uhr bis um 12.00 Uhr.

Das Material muss trocken sein, damit gewährleistet ist, dass es geringe Rauchentwicklungen gibt.

2.2 Zum Entfachen des Feuers dürfen keinerlei zusätzliche Stoffe verwendet werden, da diese zu Personenschaden und Geruchsbelästigung führen können.

2.3 Das Abbrennen ist so zu steuern, dass das Feuer unter Kontrolle gehalten werden kann.

2.4 Bei Aufkommendem von starkem Wind oder bei starker Rauchentwicklung ist das Feuer sofort zu löschen.

2.5 Vor dem Verlassen der Abbrandstelle ist durch die Aufsichtsperson sicherzustellen, dass Feuer und Glut erloschen sind.

2.6 Ebenfalls sind die Rückstände der Verbrennung unverzüglich in den Boden einzuarbeiten.

3. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten

3.1      100 m Entfernung von zum Aufenthalt von Menschen, bestimmten Zeltplätzen, Lagerplätzen oder Gebäuden einhalten.

3.2      35 m von sonstigen Gebäuden.

3.3        5 m zur Grundstücksgrenze.

3.4       50 m von sonstigen öffentliche Verkehrswegen.

3.5      100 m von Naturschutzgebieten, von Wäldern, Mooren und Heiden.

3.6       20 m von Baumalleen, Baumgruppen, Einzelbäumen, Schutzpflanzungen, Naturdenkmalen, und nicht abgeernteten Getreidefeldern.

4. Die Meldung  muss mindestens zwei Werktage vor Beginn bei der Gemeinde Jossgrund erfolgen.

5. Es sind Feuerlöscher oder sonstige der Löschung dienende Löschmittel bereitzuhalten.

6. Die Anzeige muss die örtliche Lage, zur Verbrennung der Abfälle, enthalten.

7. Es muss die Straße, der Ortsteil und der Verantwortliche angegeben werden.

8. Wir weisen darauf hin, dass das Verbrennen von Plastik und sonstigem Müll ein Umweltdelikt ist. Eine Missachtung kann mit Geldstrafen geahndet werden.

9. Sammelstelle für Ast- und Baumschnitt.

Alle Bürger aus Jossgrund können im OT Burgjoß, An der Kläranlage während der Öffnungszeiten ihren Ast- und Baumschnitt kostenfrei abliefern.

Montag

Nach Absprache

Dienstag

14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch

Nach Absprache

Donnerstag

Nach Absprache

Freitag

9:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Samstag

14:00 Uhr bis 15:30 Uhr